Achtung Autofahrer: Ab Juli neue Verjährung und Flensburg-Punkte!
Wer geblitzt wurde oder falsch geparkt hat, hoffte bislang oft auf den rettenden Kalender: Nach drei Monaten war die Sache in der Regel verjährt und der Bußgeldbescheid hinfällig. Doch damit ist bald Schluss. Zum 1. Juli 2026 tritt eine weitreichende Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Kraft, die Autofahrern deutlich weniger Spielraum lässt.
Was die Verdopplung der Verjährungsfrist in der Praxis bedeutet, warum der lukrative „Punktehandel“ künftig bis zu 30.000 Euro Strafe kosten kann und welche neuen digitalen Kontrollen nun erlaubt werden, erfahren Sie bei uns.

Die neue Verjährungsfrist: 6 statt 3 Monate
Das Aus für Strohmänner: 30.000 Euro Strafe für Punktehandel
Scan-Cars und Digitalisierung
Fazit
Quellenangaben:
- Straßenverkehrsgesetz (StVG), in der ab 01.07.2026 gültigen Fassung, insb. § 26 Abs. 3, § 4c und § 63g.
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/3505: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes.
- ADAC Mitteilungen (Juni 2026): „Gesetzeslücke geschlossen: Punktehandel wird sanktioniert“.
- Bildmaterial:https://artlist.io/ai/image-generator
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