Bremen hat am 1. Juli 2026 das neue Bremische Gesetz über das Halten von Hunden (BremHundeG) in Kraft gesetzt. Die Regelungen im Detail:
Alle Personen, die sich ab dem 1. Juli 2026 einen neuen Hund anschaffen. Wer seinen Hund bereits vor diesem Stichtag besaß, genießt Bestandsschutz.
Wer künftig ohne den vorgeschriebenen Hundeführerschein einen Hund hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Gesetz sieht hierfür Geldbußen von bis zu 50.000 Euro vor. In extremen Fällen kann das Tier vom Veterinäramt beschlagnahmt werden.
Personen, die in den vergangenen fünf Jahren bereits für mindestens zwei Jahre nachweislich und problemlos einen Hund gehalten haben (und die Theorieprüfung bereits besitzen), müssen bei einem neuen Hund nur noch die praktische Prüfung absolvieren.
Wie läuft die Prüfung ab?
Der Hundeführerschein ist keine reine Formalie, sondern besteht aus zwei Teilen, die von zertifizierten Prüfern abgenommen werden müssen.
Die theoretische Prüfung
Dieser Teil muss vor der Anschaffung des Hundes bestanden werden. Es handelt sich meist um einen Multiple-Choice-Test (ähnlich der Theorieprüfung beim Auto). Geprüft werden Kenntnisse in den Bereichen:
- Sozialverhalten und artgerechte Kommunikation von Hunden
- Erziehung und Lerntheorie
- Gesundheit, Pflege und Ernährung
- Rechtliche Grundlagen und Tierschutz
Die praktische Prüfung
Für die Praxis haben Halter nach der Anschaffung in der Regel ein Jahr Zeit. Hier müssen Mensch und Tier als Team funktionieren. Der Prüfer bewertet das Verhalten in reizarmen Gebieten (z. B. auf einer Wiese) und in ablenkungsreichen Alltagssituationen (z. B. im Straßenverkehr, bei Begegnungen mit Joggern oder anderen Hunden). Der Hund muss Kommandos wie „Sitz“, „Platz“, „Bleib“ und den Rückruf verlässlich ausführen. Leinenführigkeit ist ebenfalls ein zentrales Kriterium.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Praxisprüfung
- Mindestalter: Der Halter muss mindestens 16 Jahre alt sein.
- Alter des Hundes: Der Hund muss in der Regel mindestens 12 Monate alt sein.
- Identifikation & Schutz: Das Tier muss gechipt und geimpft sein.
- Haftpflichtversicherung: Eine Tierhalterhaftpflicht ist zwingend vorgeschrieben (Mindestdeckung in Bremen: 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden).
Die Lage im Rest von Deutschland
Einen bundesweit einheitlichen Hundeführerschein gibt es in Deutschland (noch) nicht. Tierschutzverbände wie PETA fordern dies jedoch seit Langem. Aktuell ist das Hunderecht Ländersache:
| Bundesland |
Regelung zum Sachkundenachweis |
| Bremen |
Pflicht für alle ab 01.07.2026 (bis zu 50.000 € Strafe). |
| Niedersachsen |
Pflicht für alle Ersthundehalter seit 2013 (Vorreiterrolle). |
| Nordrhein-Westfalen |
Pflicht für „Listenhunde“ und große Hunde (über 40 cm Schulterhöhe oder über 20 kg Gewicht). |
| Berlin / Hamburg |
Pflicht für Halter von Rassen, die als gefährlich eingestuft sind („Listenhunde“). |
| Schleswig-Holstein |
Freiwillig, kann aber zur Befreiung der allgemeinen Leinenpflicht führen. |
In den meisten anderen Bundesländern (z. B. Bayern, Baden-Württemberg oder Hessen) ist der Hundeführerschein derzeit freiwillig, es sei denn, es handelt sich um bestimmte Rassen („Listenhunde“) oder der Hund ist bereits durch Beißvorfälle behördlich auffällig geworden. Oft locken Gemeinden bei freiwilliger Absolvierung mit einer Reduzierung der Hundesteuer.
Wo kann ich die Prüfung ablegen?
Sie haben verschiedene Anlaufstellen, um die theoretische und praktische Prüfung zu absolvieren:
Zertifizierte Hundeschulen und Hundetrainer: Das ist der häufigste Weg. Die meisten etablierten Hundeschulen haben die Berechtigung, die Sachkundeprüfung abzunehmen (oft für das eigene Bundesland und anerkannte Nachbarländer, z. B. Bremen und Niedersachsen).
Autorisierte Tierarztpraxen: Viele Tierärzte haben eine entsprechende Zusatzqualifikation erworben und dürfen zumindest den theoretischen Teil, oft aber auch die praktische Prüfung abnehmen.
Volkshochschulen (vhs): Einige Volkshochschulen (beispielsweise in Bremen) bieten den Theorieteil oft in Kombination mit Vorbereitungskursen an. Die Praxisprüfung muss dann separat bei einem Trainer absolviert werden.
Tierschutzvereine und Tierheime: Einige größere Tierheime haben eigene zertifizierte Prüfer im Haus, besonders wenn es um die Vermittlung von Hunden geht.
Tipp zur Prüfersuche: Die Landwirtschaftsministerien (wie in Niedersachsen) oder die zuständigen Innenressorts (wie in Bremen) führen auf ihren Webseiten offizielle Register mit allen anerkannten Prüfern in der jeweiligen Region.
Was kostet der Hundeführerschein?
Da die Prüfer ihre Gebühren selbst festlegen, lohnt sich ein kurzer Preisvergleich in Ihrer Umgebung. Manche Prüfer bieten die Theorieprüfung am Computer günstiger an als in Papierform.
Für die reinen Prüfungsgebühren müssen Sie aktuell mit folgenden Kosten rechnen:
| Prüfungsleistung |
Übliche Kosten |
| Theoretische Prüfung |
40 € – 75 € |
| Praktische Prüfung |
65 € – 80 € |
| Gesamtkosten (nur Prüfung) |
ca. 105 € – 155 € |
Versteckte Zusatzkosten einplanen
Die reine Prüfungsgebühr ist nicht alles. Um überhaupt zur praktischen Prüfung zugelassen zu werden und den Hund legal zu halten, kommen weitere Fixkosten auf Sie zu:
Vorbereitungskurse (optional): Wenn Sie vor der Praxisprüfung mit dem Hund trainieren möchten, bieten Hundeschulen spezielle Vorbereitungskurse an. Diese kosten je nach Dauer und Aufwand meist zwischen 150 und 300 Euro.
Zentrales Hunderegister: In Bundesländern wie Niedersachsen (und künftig auch in anderen Regionen) muss der Hund zwingend im zentralen Register angemeldet werden. Das kostet einmalig ca. 14,50 Euro (bei Online-Anmeldung) bis 23,50 Euro (telefonisch/schriftlich).
Mikrochip & Impfung: Das Einsetzen des Transponders beim Tierarzt kostet inklusive Registrierung rund 40 bis 60 Euro.
Haftpflichtversicherung: Diese ist zwingend vorgeschrieben. Je nach Rasse und Versicherungsschutz fallen hier etwa 40 bis 80 Euro pro Jahr an.