Apotheke wird zur digitalen Praxis:
Startschuss für die assistierte Telemedizin am 1. Juli!
Ab dem 1. Juli 2026 ist es offiziell: Deutsche Apotheken dürfen flächendeckend die „assistierte Telemedizin“ (aTM) anbieten. Damit verwandelt sich die Apotheke vor Ort in eine digitale Anlaufstelle für Patienten, die ärztlichen Rat benötigen, den Weg in die Praxis aber scheuen, in ihrer Mobilität eingeschränkt sind oder keine eigene technische Ausstattung besitzen.
Nach langen Verhandlungen und einem finalen Beschluss der Apothekerschaft im Juni 2026 steht dem neuen Versorgungsangebot nun nichts mehr im Wege.

Was genau ist die assistierte Telemedizin?
Honorierung und finanzieller Rahmen
Fazit
Quellenangaben:
- Deutscher Apothekerverband (DAV): Beschluss zum Rahmenvertrag zur assistierten Telemedizin (9. Juni 2026)
- Schiedsspruch nach § 129 Abs. 8 SGB V zur Vergütung der assistierten Telemedizin (Mai 2026)
- Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG), in Kraft seit März 2024
- Publikationen und Pressemitteilungen der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) und der Pharmazeutischen Zeitung (Mai/Juni 2026)
- Bildmaterial:https://artlist.io/ai/image-generator
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