Millionenklage in Karlsruhe:
Kippt das Verfassungsgericht die neuen Regeln zum Kabel-TV?
Nach dem endgültigen Aus des Nebenkostenprivilegs für Kabelfernsehen formiert sich massiver Widerstand aus der Branche. Am gestrigen 9. Juni 2026 verhandelte das Bundesverfassungsgericht über das umstrittene Sonderkündigungsrecht für Vermieter, das langjährige TV-Verträge fristlos beendete. Drohen nun Millionenzahlungen an die Kabelnetzbetreiber? Das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) von 2021 wurde einst als Meilenstein für den Verbraucherschutz gefeiert.
Mit dem Wegfall des sogenannten Nebenkostenprivilegs am 1. Juli 2024 erlangten Millionen Mieterinnen und Mieter in Deutschland endlich die Freiheit, ihren Fernsehempfang selbst zu wählen. Doch während die Mieter profitieren, fühlen sich einige Kabelnetzanbieter vom Gesetzgeber massiv übergangen. Drei von ihnen zogen nun vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe.

Der Kern des Streits: Das Sonderkündigungsrecht
Klage wegen Eingriffs in Eigentums- und Berufsfreiheit
Fazit: Spannung vor dem Urteil
Quellenangaben:
- Bundesverfassungsgericht, Terminhinweise und Verhandlungsgliederung vom 9. Juni 2026 („Bezugsverträge Telekommunikationsdienste“)
- Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG 2021)
- Deutsche Presse-Agentur (dpa): „Karlsruhe prüft Sonderkündigungsrecht für TV-Verträge“, Meldung vom 9. Juni 2026
- Verbraucherzentrale Bundesverband: Hintergrundinformationen zur Abschaffung des Nebenkostenprivilegs
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