Riester-Aus ab 2027: Jetzt kommt das Altersvorsorgedepot

Die private Altersvorsorge in Deutschland steht vor der größten Umwälzung seit über zwei Jahrzehnten. Nachdem der Bundestag Ende März 2026 zugestimmt hat, wurde das Gesetz zur Reform der privaten Altersvorsorge am 8. Mai 2026 auch vom Bundesrat final verabschiedet. Das bedeutet: Ab dem 1. Januar 2027 wird die oft kritisierte Riester-Rente durch das neue, staatlich geförderte Altersvorsorgedepot abgelöst.

Doch was genau ändert sich für Sparer? Wer profitiert besonders, und was passiert mit laufenden Verträgen? Wir haben die wichtigsten Fakten im Überblick zusammengefasst.

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Altersvorsorgedepot
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Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das größte Problem der bisherigen Riester-Rente war die verpflichtende Beitragsgarantie. Um sicherzustellen, dass Sparer zum Renteneintritt mindestens ihre eingezahlten Beiträge herausbekommen, mussten Anbieter das Geld sehr konservativ (und damit renditeschwach) anlegen.

Das Altersvorsorgedepot bricht mit dieser starren Regel. Künftig können Bürger staatlich gefördert direkt in Aktien, Investmentfonds und kostengünstige ETFs (Exchange Traded Funds) investieren. Durch den Verzicht auf eine 100-prozentige Garantie steigen die langfristigen Renditechancen am Kapitalmarkt erheblich.

Für Sicherheitsorientierte: Garantien bleiben möglich

Während das ETF-Depot ohne Garantien maximale Ertragschancen bietet, wird niemand ins Risiko gezwungen. Für risikoscheue Anleger wird es im Zuge der Reform weiterhin Vorsorgeprodukte geben, bei denen du wählen kannst, ob dir zum Rentenbeginn beispielsweise 80 oder 100 Prozent deiner eingezahlten Beiträge garantiert zur Verfügung stehen. Bedenke dabei aber: Je höher die Garantieklasse, desto geringer fallen in der Regel die Renditechancen aus.

Die neue staatliche Förderung im Detail

Die staatlichen Zulagen werden ab 2027 deutlich transparenter und lohnen sich vor allem für Menschen mit kleinen bis mittleren Einkommen sowie Familien. Die Förderung berechnet sich künftig direkt proportional zu den eigenen Einzahlungen:

  • Höhere Grundzulage (bis zu 540 Euro): Für Beiträge bis 360 Euro pro Jahr gibt der Staat einen Zuschuss von 50 Prozent (also bis zu 180 Euro). Für weitere Einzahlungen bis maximal 1.800 Euro pro Jahr fließen weitere 25 Prozent (bis zu 360 Euro). Wer also 1.800 Euro selbst einzahlt, schöpft die volle Zulage von 540 Euro aus.

  • Verbesserte Kinderzulage: Für jedes Kind gibt es 100 Prozent Zuschuss auf einen Eigenbeitrag von bis zu 300 Euro. Damit winken pro Kind bis zu 300 Euro Zulage jährlich – und das schon bei einer geringen monatlichen Sparrate von 25 Euro.

  • Berufseinsteiger-Bonus: Wer bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre alt ist, erhält vom Staat einen einmaligen Bonus in Höhe von 200 Euro.

  • Neuer Kreis der Berechtigten: Ein historischer Meilenstein der Reform ist, dass künftig auch Selbstständige von der staatlich geförderten Altersvorsorge profitieren können.

Steuern, Schutz und Eigenheim

Neben den Zulagen gibt es weitere Rahmenbedingungen, die das neue Altersvorsorgedepot attraktiv machen:

Kostendeckel und das staatliche Standardprodukt

Um zu verhindern, dass hohe Abschluss- und Verwaltungskosten der Banken und Versicherungen die Erträge der Sparer auffressen, greift der Gesetzgeber durch: Es wird ein öffentliches Standardprodukt geben.

Zudem gilt für alle Anbieter, die ein solches Standarddepot anbieten, ein strenger Kostendeckel von maximal 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr (ursprünglich waren 1,5 Prozent im Gespräch, dies wurde im Gesetzgebungsverfahren noch einmal verbraucherfreundlich gesenkt). An dieser Benchmark müssen sich künftig alle Finanzinstitute messen lassen.

Mehr Flexibilität bei der Auszahlung

Bei der klassischen Riester-Rente war eine lebenslange Rentenzahlung zwingend vorgeschrieben. Viele Menschen unterschätzen ihre Lebenserwartung oder ärgerten sich darüber, dass sich diese Policen oft erst ab einem Alter von 90 Jahren rechneten.

Das neue System bietet hier mehr Spielraum: Alternativ zur lebenslangen Rente können künftig auch zeitlich befristete Auszahlungspläne vereinbart werden, beispielsweise vom 65. bis zum 85. Lebensjahr. Ist das 85. Lebensjahr erreicht, endet der Vertrag und das Geld ist aufgebraucht. Dies ermöglicht deutlich höhere monatliche Auszahlungen in der frühen Rentenphase.

Was passiert mit alten Riester-Verträgen?

Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, muss sich keine Sorgen machen: Es gilt uneingeschränkter Bestandsschutz. Bis Ende 2026 können sogar noch neue Riester-Verträge nach altem Recht abgeschlossen werden. Ab 2027 können Sparer entscheiden, ob sie ihren Altvertrag wie gewohnt weiterlaufen lassen oder ihn in das neue, renditestärkere Altersvorsorgedepot überführen.

Fazit: Lohnt sich das Warten?

Das neue Altersvorsorgedepot beseitigt die größten Schwächen der Riester-Rente und macht die geförderte Altersvorsorge durch ETF-Sparpläne endlich zeitgemäß. Verbraucherzentralen raten jedoch aktuell zur Besonnenheit: Da das Gesetz erst kürzlich verabschiedet wurde, werden die Finanzanbieter in den kommenden Monaten eine massive Werbewelle starten.

Es lohnt sich, nichts zu überstürzen, die konkreten Produkte abzuwarten und insbesondere die Kosten des kommenden staatlichen Standarddepots als Vergleichsmaßstab heranzuziehen.

Quellenangaben

  • Deutscher Bundestag: Verabschiedung des Altersvorsorgereformgesetzes in der 2./3. Lesung am 27. März 2026.
  • Bundesrat: Endgültige Zustimmung zum Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge am 8. Mai 2026.
  • Bundesministerium der Finanzen (BMF): Offizielle Eckpunkte, Gesetzesentwürfe und Rechenbeispiele zur neuen Förderstruktur, dem staatlichen Standarddepot (mit dem Kostendeckel von 1,0 %) und dem Wegfall der verpflichtenden Beitragsgarantie.
  • Deutsche Rentenversicherung (DRV): Informationsmaterialien zur Riester-Nachfolge, der Erweiterung des förderfähigen Personenkreises (z. B. Selbstständige) sowie den Auszahlungsmodalitäten.
  • Finanz- und Verbraucherportale (z. B. extraETF, MLP): Aktuelle Auswertungen zu den Renditechancen durch ETF-Investments im neuen System sowie die Zusammenfassung der finalen Zulagen (wie die maximale Grundzulage von 540 Euro und die erhöhte Kinderzulage von 300 Euro).

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    Über den Autor:

    Michael Suhr | Bj. 1974
    Michael Suhr | Bj. 1974Dipl. Betriebswirt - Webdesigner
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