Warum die Krankenkasse Ihre Gesundheitskarte trotz Schulden nicht sperren darf
Ein Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom Mai 2026 stärkt Versicherte: Kassen dürfen die Gesundheitskarte bei Beitragsschulden nicht sperren. Die gesetzlich garantierte Notfall- und Schmerzbehandlung muss ohne Hürden durch Papierkram zugänglich bleiben.













