Ob und wie viel Wohngeld Dir zusteht, hängt von drei zentralen Faktoren ab:
Anzahl der Haushaltsmitglieder
Je mehr Personen im Haushalt leben, desto höher darf das gemeinsame Einkommen ausfallen.
Heiz- und Warmwasserkosten werden seit dem Wohngeld-Plus-Gesetz über eine Pauschale (Heizkostenkomponente + Klimakomponente) eingerechnet. Die maximale bezuschusste Miete hängt zudem von der Mietenstufe der Gemeinde ab (Stufen 1 bis 7, wobei 7 für sehr teure Städte wie München steht).
Hierbei handelt es sich um das geschätzte Brutto-Jahreseinkommen abzüglich festgelegter Pauschalen (z. B. jeweils 10 % Abzug für gezahlte Steuern, Renten- und Krankenversicherung – insgesamt bis zu 30 % pauschaler Abzug vom Brutto).
Wichtige Freibeträge, die das Einkommen senken (und das Wohngeld erhöhen)
Bevor Dein Einkommen zur Berechnung herangezogen wird, können bestimmte Freibeträge abgezogen werden. Dadurch fällst Du rechnerisch in eine niedrigere Einkommensklasse und Dein Wohngeld steigt.
| Begründung |
Freibetrag pro Jahr |
| Schwerbehinderung (GdB 100 oder GdB 50+ mit Pflegebedürftigkeit) |
1.800 Euro |
| Alleinerziehende (mit mind. einem minderjährigen Kind) |
1.320 Euro |
| Eigene Einkünfte von Kindern unter 25 Jahren |
bis zu 1.200 Euro |
| Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung |
750 Euro |
Der Wohngeld-Schnellcheck
Unser Wohngeld-Schnellcheck liefert Dir eine sofortige, unverbindliche Einschätzung, ob sich ein offizieller Antrag für Deinen Haushalt lohnen könnte. Trage dafür einfach Euer gemeinsames Nettoeinkommen, die aktuelle Warmmiete und die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen ein.
Gut zu wissen, bevor Du startest:
- Schnelle Orientierung: Das echte Wohngeldgesetz nutzt extrem komplexe Tabellen und rechnet mit der genauen Mietenstufe Deines Wohnorts. Dieser Rechner arbeitet mit vereinfachten Schwellenwerten für das Jahr 2026, um Dir sofort eine Richtung vorzugeben.
- Individuelle Freibeträge fehlen: Besondere Lebenslagen (z. B. Alleinerziehende, Menschen mit Schwerbehinderung oder Zahler von Unterhalt) senken auf dem Amt Dein anrechenbares Einkommen. Zeigt der Rechner ein knappes „Nein“, kann sich ein echter Antrag aufgrund dieser Freibeträge trotzdem lohnen!
function calculateAdvancedWG() {
const persons = parseInt(document.getElementById('adv-persons').value);
const income = parseFloat(document.getElementById('adv-income').value);
const rent = parseFloat(document.getElementById('adv-rent').value);
const stufe = parseInt(document.getElementById('adv-location').value);
const resultDiv = document.getElementById('adv-result');
// Validierung
if (!income || !rent || !stufe) {
resultDiv.style.display = 'block';
resultDiv.style.backgroundColor = '#c53030';
resultDiv.style.border = '1px solid #9b2c2c';
resultDiv.style.color = '#fff5f5';
resultDiv.innerHTML = '
⚠️ Eingabe unvollständig
Bitte füllen Sie alle Felder aus und wählen Sie einen Wohnort bzw. eine Mietstufe.';
return;
}
// Gesetzliche Netto-Einkommensobergrenzen nach Haushaltsgröße und Mietstufe (Orientierungswerte 2026)
const incomeLimits = {
1: [1443, 1477, 1510, 1541, 1570, 1595, 1619],
2: [1953, 1996, 2038, 2080, 2120, 2155, 2181],
3: [2453, 2504, 2555, 2600, 2650, 2690, 2717],
4: [3324, 3391, 3455, 3516, 3580, 3630, 3671],
5: [3822, 3900, 3970, 4032, 4100, 4160, 4200]
};
// Gesetzliche Miethöchstbeträge inkl. Heiz- & Klimakomponente nach Personen und Mietstufe (Stand 2026)
const maxRentTable = {
1: [490.60, 537.60, 585.60, 640.60, 691.60, 744.60, 806.60],
2: [604.40, 660.40, 718.40, 786.40, 848.40, 912.40, 988.40],
3: [720.80, 786.80, 856.80, 936.80, 1008.80, 1084.80, 1176.80],
4: [840.20, 918.20, 998.20, 1090.20, 1174.80, 1262.20, 1371.20],
5: [958.60, 1046.60, 1139.60, 1246.60, 1342.60, 1442.65, 1566.60]
};
const pIdx = persons > 5 ? 5 : persons;
const currentLimit = incomeLimits[pIdx][stufe - 1];
const maxAllowedRent = maxRentTable[pIdx][stufe - 1];
resultDiv.style.display = 'block';
if (income > currentLimit) {
// Kein Anspruch (Dunkles Orange/Braun für guten Kontrast mit weißer Schrift)
resultDiv.style.backgroundColor = '#9a3412';
resultDiv.style.border = '1px solid #7c2d12';
resultDiv.style.color = '#ffedd5';
resultDiv.innerHTML = `
❌ Eher kein Wohngeldanspruch
Ihr angegebenes Einkommen von ${income.toFixed(2)} € liegt über der berechneten Einkommensgrenze von ca. ${currentLimit} € für Mietstufe ${stufe}.
Hinweis: Sollten bei Ihnen unberücksichtigte Freibeträge vorliegen (z.B. Schwerbehinderung ab GdB 50 oder Alleinerziehendenstatut), kann sich ein offizieller Antrag dennoch lohnen, da diese Ihr anrechenbares Einkommen stark drücken.
`;
} else {
// Anspruch wahrscheinlich (Dunkelgrün für hervorragenden Kontrast mit weißer Schrift)
const eligibleRent = Math.min(rent, maxAllowedRent);
const incomeFactor = (currentLimit - income) / currentLimit;
let estimatedSubsidy = Math.round(eligibleRent * incomeFactor * 0.78);
if (estimatedSubsidy eligibleRent) estimatedSubsidy = Math.round(eligibleRent * 0.85);
resultDiv.style.backgroundColor = '#166534';
resultDiv.style.border = '1px solid #14532d';
resultDiv.style.color = '#f0fdf4';
resultDiv.innerHTML = `
✅ Wohngeldanspruch sehr wahrscheinlich!
| Ermittelte Mietstufe: | Stufe ${stufe} |
| Max. bezuschussbare Miete: | ${maxAllowedRent.toFixed(2)} € |
| Ihre berücksichtigte Miete: | ${eligibleRent.toFixed(2)} € |
| Geschätzter Zuschuss: | ca. ${estimatedSubsidy} € / Monat |
*Dies ist eine unverbindliche Orientierungshilfe. Die exakte Festlegung übernimmt Ihre lokale Wohngeldbehörde nach Vorlage aller Nachweise. Reichen Sie Ihren Antrag schnellstmöglich ein – Wohngeld wird rückwirkend zum Monatsanfang des Antragsmonats gezahlt!
`;
}
}