Altersteilzeit-Rechner2026-08-01T19:05:29+02:00

Welches Altersteilzeit-Modell lohnt sich für Sie?

Der Übergang in die Rente ist ein großer finanzieller und persönlicher Schritt. Für Arbeitnehmer ab 55 Jahren bietet die Altersteilzeit eine hervorragende Möglichkeit, die Arbeitsbelastung vorzeitig zu reduzieren. Doch was bedeutet das konkret für den eigenen Geldbeutel?

Mit unserem Altersteilzeit-Rechner können Sie transparent vergleichen, wie sich das Blockmodell (erst Vollzeit weiterarbeiten, dann bei vollem Gehaltsausgleich freigestellt werden) und die gleichmäßige Reduzierung (klassische Teilzeit) auf Ihr monatliches Netto auswirken. Geben Sie einfach Ihre aktuellen Gehaltsdaten ein, berücksichtigen Sie die Aufstockung Ihres Arbeitgebers und finden Sie heraus, mit welchem Einkommen Sie in der Übergangsphase rechnen können.

Altersteilzeit-Rechner

Die Nutzung aller unserer Tools und Rechner ist vollkommen anonym und kostenlos. Wir speichern weder Namen noch IP-Adressen oder Daten die Sie eingegeben haben. Im Gegensatz zu anderen Seiten, müssen Sie uns auch nicht Ihre E-Mail Adresse verraten um Ihr Ergebnis zu erhalten. Datenschutzerklärung

Jetzt Altersteilzeit kalkulieren

Ihre Gehaltsdaten

Altersteilzeit-Modell

%
Beispiel: 20% ist das gesetzliche Minimum.

Ergebnis & Vergleich

Vollzeit (Bisher)

0,00 € Netto / Monat

Arbeitszeit: 100%

Blockmodell

0,00 € Netto / Monat

Arbeitsphase (2 Jahre)
Arbeitszeit: 100%
Freistellung (2 Jahre)
Arbeitszeit: 0%

Teilzeitmodell (Gleichmäßig)

0,00 € Netto / Monat

Arbeitszeit: Durchgehend 50% für 4 Jahre.

*Wichtiger Hinweis & Haftungsausschluss:
Dieses Tool bietet eine vereinfachte mathematische Näherungsberechnung der Lohnsteuer und Sozialabgaben, um Ihnen eine schnelle Orientierung zu geben. Die steuerfreien Aufstockungsbeträge unterliegen dem Progressionsvorbehalt, was zu Steuernachzahlungen führen kann. Individuelle Freibeträge, Krankenkassen-Zusatzbeiträge oder tarifliche Sonderregelungen können das Ergebnis verändern. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der berechneten Werte. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater, die Rentenversicherung oder Ihre Personalabteilung.

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